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   BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01   

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BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2002,27637)
BPatG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2002,27637)
BPatG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 27 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2002,27637)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 153/99
    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Der Senat hat die Anmelderin in einer Zwischenverfügung auf die Zurückweisung der Marken "WORLD 2000" (33 W (pat) 153/99 vom 18. Februar 2000) und "Euro 2000" (30 W (pat) 282/99 vom 17. Juli 2000) hingewiesen und Kopien der Beschlüsse übersandt.

    Wegen der Begründung schließt sich der Senat in vollem Umfang den zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluß an und weist ergänzend darauf hin, daß sich die Zahl "2000" im Zuge der Jahrtausendwende - über die Bedeutung einer bloßen Jahreszahl hinaus - zu einem Synonym für das nächste Jahrtausend entwickelt hat und in diesem Sinne als beschreibender Zusatz zu weiteren Angaben in praktisch allen Lebensbereichen üblich und beliebt ist (vgl dazu 33 W (pat) 153/99 vom 18. Februar 2000; 30 W (pat) 282/99 vom 17. Juli 2000, jeweils mit Beispielen).

  • BPatG, 17.07.2000 - 30 W (pat) 282/99
    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Der Senat hat die Anmelderin in einer Zwischenverfügung auf die Zurückweisung der Marken "WORLD 2000" (33 W (pat) 153/99 vom 18. Februar 2000) und "Euro 2000" (30 W (pat) 282/99 vom 17. Juli 2000) hingewiesen und Kopien der Beschlüsse übersandt.

    Wegen der Begründung schließt sich der Senat in vollem Umfang den zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluß an und weist ergänzend darauf hin, daß sich die Zahl "2000" im Zuge der Jahrtausendwende - über die Bedeutung einer bloßen Jahreszahl hinaus - zu einem Synonym für das nächste Jahrtausend entwickelt hat und in diesem Sinne als beschreibender Zusatz zu weiteren Angaben in praktisch allen Lebensbereichen üblich und beliebt ist (vgl dazu 33 W (pat) 153/99 vom 18. Februar 2000; 30 W (pat) 282/99 vom 17. Juli 2000, jeweils mit Beispielen).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Wegen ihres im Vordergrund stehenden und in werbesprachlich üblicher Weise zum Ausdruck gebrachten beschreibenden Begriffsinhalts (vgl dazu BGH GRUR 2001, 735 "Test it"; 2001, 1042 "REICH UND SCHÖN"; 2001, 1151 "marktfrisch") ist der angemeldeten Bezeichnung daher hinsichtlich der Dienstleistung je-.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Wegen ihres im Vordergrund stehenden und in werbesprachlich üblicher Weise zum Ausdruck gebrachten beschreibenden Begriffsinhalts (vgl dazu BGH GRUR 2001, 735 "Test it"; 2001, 1042 "REICH UND SCHÖN"; 2001, 1151 "marktfrisch") ist der angemeldeten Bezeichnung daher hinsichtlich der Dienstleistung je-.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Die Vorstellung einer Personifikation des Gegenstandes der Dienstleistung, also der Software selbst als "Makler 2000" - wie die Anmelderin im Verfahren vor der Markenstelle geltend gemacht hat - setzt dagegen schon einige Überlegungen voraus, die der Verkehr bei der Begegnung mit einer Kennzeichnung im Geschäftsverkehr gerade nicht anstellt (st Rspr. BGH GRUR 1995, 408 "PROTECH"; GRUR 2000, 321 "Radio von hier, Radio wie wir").
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Die Vorstellung einer Personifikation des Gegenstandes der Dienstleistung, also der Software selbst als "Makler 2000" - wie die Anmelderin im Verfahren vor der Markenstelle geltend gemacht hat - setzt dagegen schon einige Überlegungen voraus, die der Verkehr bei der Begegnung mit einer Kennzeichnung im Geschäftsverkehr gerade nicht anstellt (st Rspr. BGH GRUR 1995, 408 "PROTECH"; GRUR 2000, 321 "Radio von hier, Radio wie wir").
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 16.04.2002 - 27 W (pat) 174/01
    Wegen ihres im Vordergrund stehenden und in werbesprachlich üblicher Weise zum Ausdruck gebrachten beschreibenden Begriffsinhalts (vgl dazu BGH GRUR 2001, 735 "Test it"; 2001, 1042 "REICH UND SCHÖN"; 2001, 1151 "marktfrisch") ist der angemeldeten Bezeichnung daher hinsichtlich der Dienstleistung je-.
  • BPatG, 01.03.2005 - 27 W (pat) 158/04
    Aber auch die angegriffene Marke wird in ihrem Gesamteindruck von dem Wort "SARA" geprägt, während der Verkehr der Zahl "2000" keinerlei betriebskennkennzeichnendende Wirkung beimißt, weil diese in fast allen Lebensbereichen, insbesondere aber auf dem hier einschlägigen Warensektor lediglich als werbeüblicher Sachhinweis auf zukunftsorientierte moderne Waren und Dienstleistungen verwendet und vom Verkehr auch nur so verstanden wird (vgl. BPatG 33 W (pat) 153/99 - WORLD 2000; 30 W (pat) 282/99 - EURO-2000; 27 W (pat) 65/00 - READY 2000; 28 W (pat) 245/00 - COUNTDOWN 2000; 27 W (pat) 174/01 - Makler 2000; 27 W (pat) 113/02 - LuXus 2000; 32 (pat) 15/02 - Mainz Gutenberg 2000/Gutenberg; sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 02.12.2003 - 27 W (pat) 113/02
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat und vom Bundespatentgericht bereits mehrfach bestätigt worden ist, handelt es sich auch bei der Zahl "2000" um eine Angabe, die symbolisch für den Jahrtausendzeitraum 2000 bis 3000 steht und in praktisch allen Lebensbereichen als Hinweis auf zukunftsorientierte, moderne Waren oder Dienstleistungen verwendet wird (vgl die Zurückweisungen 33 W (pat) 153/99 vom 18. Februar 2000 - WORLD 2000; 27 W (pat) 174/01 vom 16. April 2002 - Makler 2000; 30 W (pat) 282/99 vom 17. Juli 2000).
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